Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Rivierenland in Tiel unter der Nummer: 11031688

1. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller von Hooymans abgeschlossenen Lieferverträge und aller von Hooymans erstellten Angebote.

1.2. Hooymans ist das Privatunternehmen Hooijmans Compost B.V. in Kerkdriel und seinen Betriebsgesellschaften, die von diesen Bedingungen Gebrauch machen.

1.3. Der “Kunde“ ist die Person, die einen Vertrag mit Hooymans abschließt oder abschließen möchte.

1.4. Einer schriftlichen Niederschrift ist eine Niederschrift per E-Mail und per Telefax gleichgestellt.

1.5. Von Hooymans herausgegebene Drucksachen sind für Hooymans nicht bindend.

2. Zitate

2.1. Angebote von Hooymans sind unverbindlich.

2.2. Alles, was mit den Angeboten bereitgestellt wird, bleibt Eigentum von Hooymans und darf nicht vervielfältigt oder Dritten zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden.

2.3. Von Hooymans zur Verfügung gestellte Muster sind unverbindlich.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen Hooymans und dem Kunden kommt nur zustande, wenn Hooymans dies schriftlich bestätigt oder wenn Hooymans dem Vertrag nachkommt.

3.2. Wenn kein Angebot erstellt wurde, gilt die Hooymans-Rechnung als Auftragsbestätigung.

3.3. Hooymans kann den Kunden jederzeit bitten, eine Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Solange die angeforderte Sicherheit nicht geleistet wurde, kann Hooymans jegliche Leistung aussetzen.

3.4. Änderungen abgeschlossener Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.

4. Lieferung

4.1. Wenn der Kunde die Annahme der zu liefernden Waren verweigert, kann Hooymans den Vertrag sofort auflösen, wodurch Hooymans Anspruch auf Ersatz seines gesamten Schadens hat.

4.2. Das Risiko für Beschädigung, Verlust oder Verlust der Ware trägt der Kunde nach Lieferung.

4.3. Kann Hooymans nicht (vollständig) nachkommen, weil eine gesetzliche Vorschrift dies unmöglich macht, haftet Hooymans nicht für die daraus entstehenden Folgen.

4.4. Wenn der Käufer den Wunsch äußert, eine vereinbarte Lieferung zu stornieren, kann Hooymans dem unter bestimmten Umständen zustimmen. Der Rücktrittswunsch muss dann schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Stimmt Hooymans zu, verzichtet Hooymans dadurch nicht auf den vereinbarten Betrag. Äußert der Kunde den Stornierungswunsch weniger als eine Woche vor dem geplanten Liefertermin, schuldet der Kunde mindestens 60 % des vereinbarten Betrags.

4.5. Wenn das Volumen cq. das Gewicht der gelieferten Ware um weniger als 20 % von der Vereinbarung abweicht, hat Hooymans seine Verpflichtungen erfüllt, wobei der Rechnungsbetrag auf der Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge bestimmt wird.

5. Preise

5.1. Die von Hooymans angegebenen Preise verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer, Abgaben, Einfuhrzölle, Steuern, Verpackungskosten und Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist.

5.2. Bei tagesfrischer Ware gilt der Preis des Liefertages.

5.3. Hooymans kann Preisänderungen vornehmen. Der Kunde kann den Vertrag im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % kündigen. Wünscht der Kunde daraufhin eine Kündigung, muss er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden, nachdem ihm die Preisänderung hätte bekannt werden können, mitteilen.

6. Reklamationen, Untersuchungspflicht des Kunden

6.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware auf erkennbare Mängel zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese Hooymans innerhalb von sechs Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Bei Waren mit einer Haltbarkeit von weniger als sieben Tagen muss diese Mitteilung innerhalb einer Stunde nach Lieferung erfolgen. In jedem Fall hat der Kunde unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen, ob die richtige Ware geliefert wurde, die richtige Anzahl geliefert wurde und die gelieferte Ware den an sie gestellten Anforderungen entspricht.

6.2. Mängel, die nicht sofort festgestellt werden können, müssen Hooymans innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden.

6.3. Jegliches Reklamationsrecht erlischt nach einer Frist von einem Monat nach Lieferung durch Hooymans.

6.4. Bei jeder Mängelrüge ist der Mangel eindeutig zu beschreiben.

6.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware können nicht zu a

Ablehnung der gesamten Partei.

6.6. Die beanstandete Ware ist vom Kunden einzureichen

sorgfältig erhalten, damit Hooymans kann

forschen.

6.7. Eine Reklamation führt nicht zu einem Recht auf Zahlungsaufschub für die

gelieferten Waren, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Auch die Verpflichtung dazu

Rückgang der Auftragseingänge besteht weiterhin.

6.8. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hooymans geliefert werden

werden zurückgegeben.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1. Hooymans haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hooymans zurückzuführen.

7.2. Der Ersatz des dem Kunden entstandenen Schadens ist in jedem Fall begrenzt

bis zu dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung an Hooymans auszahlt. Der

Der Schadensersatz ist ebenfalls auf den Rechnungsbetrag für die

entsprechenden Charge, mit einem absoluten Maximum von 10.000,00 €.

7.3. Hooymans haftet nicht für Folgeschäden des Kunden, wie z

entgangener Gewinn, Stagnationsschaden, entgangener Gewinn, es sei denn, der Kunde

Verbraucher. Dazu gehören auch Schäden durch Kontamination mit Bakterien,

Viren, Krankheiten, Schadstoffe, Pestizide wachsen

keimhemmende Stoffe und Wuchsstoffe.

7.4. Der Kunde stellt Hooymans von allen Ansprüchen Dritter frei.

8. Höhere Gewalt

8.1. Hooymans haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

8.2. Höhere Gewalt ist eine Situation, in der die (pünktliche) Erfüllung durch Hooymans aufgrund einer Ursache unmöglich ist, auf die Hooymans keinen Einfluss hat und die Hooymans nicht vorhersehen konnte. Darunter sind in jedem Fall Krieg, Mobilmachung, Unruhen, Überschwemmungen, (teilweise) Einstellung der Versorgung durch Versorgungsunternehmen, Treibstoffmangel, Feuer, Maschinenausfall, Unfälle, Fehlfunktionen von Ausrüstung und/oder Software, Streiks innerhalb oder außerhalb von Hooymans, allgemeiner Mangel an (guten) Rohstoffen, staatliche Maßnahmen, allgemeine Transportprobleme einschließlich witterungsbedingter Verkehrsstaus.

8.3. Wenn die höhere Gewalt länger als zwei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.

8.4. Kann Hooymans aufgrund höherer Gewalt zu irgendeinem Zeitpunkt nur geringere Mengen als vereinbart liefern, ist der Kunde verpflichtet, diese geringeren Mengen abzunehmen. Wenn infolge höherer Gewalt 70 % oder weniger der vereinbarten Menge für einen Zeitraum von sechs Monaten geliefert werden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht. Gleiches gilt, wenn innerhalb von vier Monaten 50 % oder weniger der vereinbarten Menge geliefert werden.

8.5. Wenn Hooymans seine Verpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Erfüllung anteilig zu bezahlen.

8.6. Ist der Käufer Verbraucher, kann er sofort nach Eintritt der höheren Gewalt kündigen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Hooymans bleibt Eigentümer der von ihr gelieferten Waren, bis der Kunde alle Verpflichtungen gegenüber Hooymans (einschließlich Verpflichtungen aus anderen Lieferungen) erfüllt hat. Bis dahin hat der Käufer die von Hooymans gelieferten Waren so aufzubewahren, dass sie leicht als Eigentum von Hooymans identifiziert werden können. Vorbehaltsware ist vom Kunden ausreichend zu versichern. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, kann Hooymans die Ware sofort vom Kunden fordern.

9.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht veräußern oder verarbeiten, es sei denn, es handelt sich um einen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Der Kunde darf die Ware nicht belasten.

9.3. Erlischt der Eigentumsvorbehalt, weil die gelieferte Ware verarbeitet wurde, ist der Käufer verpflichtet, die neu entstandene Ware (einschließlich der Ernte) auf erstes Anfordern von Hooymans an Hooymans zu verpfänden.

10. Zahlung und Abholung

10.1 Die Zahlungsfrist für Rechnungen von Hooymans beträgt 8 Tage nach Rechnungsdatum. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gerät der Kunde sofort in Verzug.

10.2 Ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat berechnet. Ein Werbeaufruf verkürzt die Zahlungspflicht nicht.

10.3 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden alle von Hooymans in Rechnung gestellten Beträge sofort fällig und zahlbar.

10.4 Skonto, Verrechnung oder Aufrechnung sind nicht möglich, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

10.5 Zeitpunkt der Zahlung ist der Zeitpunkt, zu dem ein Betrag dem Konto von Hooymans gutgeschrieben wird.

10.6 Übergibt Hooymans nach Verzug des Kunden seine Forderung zum Inkasso, gehen alle Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mit einem absoluten Minimum von € 150,00.

10.7 Die Forderungen von Hooymans gegen den Kunden werden sofort fällig und zahlbar, wenn Hooymans berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder dass sich eine gestellte Sicherheit als unzureichend erweist.Wenn einer dieser Fälle eintritt, ist Hooymans ebenfalls berechtigt die weitere Leistung auszusetzen, bis sicher ist, dass die Zahlung für diese Leistung erfolgen wird, unbeschadet des Rechts von Hooymans, Schadensersatz zu verlangen.

11. Kündigung und Suspendierung

11.1 Wenn der Kunde eine Vereinbarung nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann Hooymans jegliche Erfüllung aussetzen, wobei Hooymans auch Schadensersatz und/oder Auflösung der Vereinbarung verlangen kann.

12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Auf alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Nur das Gericht in Arnheim ist befugt, Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen

zwischen den Parteien, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen

aufschieben. Hooymans kann beschließen, die Streitigkeit einem Gericht vorzulegen

zuständiger Gerichtshof.

13. Teilnichtigkeit

13.1 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der von Hooymans

sich beim Kunden als nicht oder nicht vollumfänglich rechtswirksam erweisen würde, die

sonstige Bestimmungen vollständig. Anstelle der evtl. ungültigen

Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die dem Willen der Parteien und deren Geltung entspricht

von ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ergebnis in rechtswirksamer Weise so weit wie möglich

mögliche Ansätze.

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